In jedem Unternehmen gibt es Gespräche, die keine dritten Ohren erreichen dürfen: Gehaltsverhandlungen, gesundheitliche Themen, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, personenbezogene Kundendaten. Im offenen Büro ist dafür kein Platz — in der Praxis finden sie im Treppenhaus oder im Park statt.
Privatsphäre ist nicht nur Höflichkeit
Sind die personenbezogenen Daten einer Mitarbeiterin am Nachbartisch hörbar, ist das nicht bloss unangenehm. Artikel 32 DSGVO verpflichtet den Arbeitgeber zu geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen — ein Raum, in dem das Gespräch mitgehört werden kann, erfüllt das nicht.
Im deutschen Arbeitsverhältnis stützt sich die Verarbeitung von Beschäftigtendaten seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2025 unmittelbar auf Artikel 6 DSGVO; § 26 BDSG ist als eigenständige Rechtsgrundlage weitgehend nicht mehr anwendbar. Gesundheitsdaten sind darüber hinaus besondere Kategorien nach Artikel 9 DSGVO und unterliegen einem strengeren Massstab. Ein Krankrückkehrgespräch, das am Nachbartisch mitgehört wird, ist deshalb nicht dieselbe Kategorie von Problem wie ein mitgehörtes Projektgespräch.
Dasselbe gilt für Kundendaten. Ein Verkaufsgespräch, in dem Umsatz oder Vertragskonditionen fallen, ist vertrauliche Information, auch wenn niemand bewusst zuhört.
Sprachausbreitung als messbare Grösse
«Geeignete technische Massnahme» klingt unbestimmt, lässt sich hier aber ungewöhnlich gut belegen. DIN EN ISO 3382-3 liefert für Mehrpersonenbüros messbare Kennwerte der Sprachausbreitung — etwa die Ablenkungsdistanz, ab der Sprache so weit an Verständlichkeit verliert, dass sie nicht mehr ablenkt. Damit wird aus einer Behauptung eine Messgrösse, die sich in einer Verfahrensdokumentation abbilden lässt.
Das ist der Unterschied zwischen «wir haben eine ruhige Ecke eingerichtet» und einer dokumentierten Massnahme. Bei einer Prüfung zählt die zweite Variante.
Was «nicht hörbar» heissen muss
Hier steckt ein wichtiger Unterschied, der oft verloren geht. Eine Kabine kann Lärm so dämpfen, dass ein Gespräch leise klingt — das ist nicht dasselbe wie unhörbar. Sind die Worte zu verstehen, ist das Gespräch nicht vertraulich.
Zertifizierte 35 dB bedeuten, dass ein normales Gespräch einen Meter neben der Kabine nicht mehr zu unterscheiden ist. Bei rund 25 dB hört man, dass jemand spricht, aber nicht was. Für vertrauliche Gespräche entscheidet dieser Unterschied: wählen Sie Solo oder für Gespräche zu zweit Duet, nicht die Lite-Reihe.
Welche Gespräche einen eigenen Raum brauchen
Eine praktische Liste: Gehalts- und Entwicklungsgespräche, gesundheitliche Themen und Krankrückkehrgespräche, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Bewerbungsgespräche, Finanzdaten und Vertragskonditionen von Kunden, interne Untersuchungen. In mitbestimmten Betrieben kommen Gespräche mit dem Betriebsrat hinzu.
Zwei verbreitete Irrtümer
«Wir reden leiser.» Flüstern senkt die Lautstärke, doch geflüsterte Sprache ist vor Hintergrundgeräusch oft besser zu verstehen als normale.
«Gehen wir in die Kaffeeecke.» Die Kaffeeecke ist ein offener Bereich ohne Schreibtische. Die Hörbarkeit ist dieselbe, wegen der harten Flächen oft besser.
In einem Satz
Wenn der Inhalt eines Gesprächs nicht nach aussen darf, genügt eine ruhige Ecke nicht — es braucht gemessene und zertifizierte Dämmung. Für Runden zu viert siehe Quartet; Prüfberichte führt der Produzenten der Kabinen.